Montag, 27. April 2009

„Ohne Ausbeutung und Kinderarbeit –
ein verantwortungsvoller öffentlicher Einkauf ist möglich! “
„Veranstaltung mit Frau Dagmar Vogt-Sädler aus Neuss, Oberbürgermeister Jörg Schulz und Vertreter/innen aus der Politik
am Mittwoch, den 29.04.09 um 19.00 Uhr
in der Aula der VHS, Lloydstr. 15

Was läuft anders in Neuss? Einige Beispiele:
Eigenbedarf der Stadt – Fairtrade
Für den Eigenbedarf der Stadt und städt. Eigenbetriebe werden bei Produkten wie Kaffee, Tee, Kakaoprodukten, Orangensaft, Bällen (für Schulen), Blumen (aus dem Ausland) nur solche mit dem Fairtrade-Label gekauft.

Werbemittel
Einsatz von fair gehandelten Produkten als Werbemittel in Form von Präsenten u. Werbeaktionen

Öffentlichkeitsarbeit
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für fairen Handel bei allen wichtigen städtischen Events (Neujahrsempfang, Stadtfeste, Sportveranstaltungen…)

Ratsbeschluss der Stadt Neuss vom 17.06.2006:
Regelungen für den Eigenbedarf der Stadt:
Bei Ausschreibungen und Vergaben von Dienstkleidung, Lederwaren, Stoffen, Spielwaren und Natursteinen durch die Stadt Neuss wird künftig folgender Passus aufgenommen:
„Berücksichtigung finden nur Produkte, die unter Beachtung der Sozialstandards der Internationalen Arbeits-Organisation ILO Nr. 29/105, 87,100,11 und 138 und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit oder im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 32-37 hergestellt sind, bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zur Umsetzung der o.g. Kernarbeitsnormen und zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben.“

Nachweis
„Der Nachweis ist von den Herstellern entweder durch ein Fair-Trade-Label oder durch eine Selbstverpflichtung in Form eines Sozialkodexes für sich und ihre Zulieferer zu erbringen, der durch ein unabhängiges Gremium kontrolliert wird.

Übergangszeit
Die Hersteller erhalten eine Übergangszeit, um ihre Produktionsbedingungen auf diese Beschlusslage auszurichten.

Grabsteine
In Bezug auf Grabsteine prüft die Verwaltung, inwieweit das neu entwickelte Label „Xertifix“ dazu geeignet ist, die o.g. Anforderungen zu erfüllen. Sofern das zutrifft, prüft die Verwaltung, ob die Verwendung von Grabsteinen, die mit diesem Label zertifiziert sind, über die Friedhofsatzung vorgeschrieben werden kann.

Weitere Produkte
Die Verwaltung prüft in regelmäßigen Abständen, ob sich Anhaltspunkte für die Aufnahme weiterer Produkte oder Produktgruppen ergeben (z.B. im Hinblick auf Elektronik ) .

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